Völlig gleich ob in Job, Schule, Uni, Urlaub oder rund um die Uhr: Persönliche Assistenz ermöglicht Menschen mit körperlicher Behinderung (Assistenznehmer*innen) ein selbstständiges, vor allem aber ein selbstbestimmtes Leben. Der Umfang der Unterstützung richtet sich nach dem individuellen Bedarf – sei es in Haushalt oder Pflege, bei diversen Freizeitaktivitäten oder in der Kommunikation.
Folgende Assistenzmodelle bieten wir an:
Assistenz hat nichts mit Betreuung zu tun! Bedingungslose Inklusion ist das Ziel und maximale Selbstbestimmung der Weg. Für Assistent*innen bedeutet das Zurückhaltung! Denn: Art und Umfang der Assistenz bestimmen allein die Assistenznehmer*innen.
Assistenz leistet einen zentralen und wichtigen Beitrag zur Erfüllung der UNBehindertenrechtskonvention:
Obwohl diese Konvention seit 2009 auch in Deutschland gilt, fühlen sich viele Menschen mit Behinderung durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) und die Inklusionsgesetze auf Länderebene stark benachteiligt oder nicht berücksichtigt. Hier erfährst Du mehr zum Bundes-Teilhabe-Gesetz.
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