Die Elternassistenz ist eine Form der Assistenz, bei der Eltern mit Behinderung auf praktische Art und Weise bei der Erziehung ihres Kindes unterstützt werden. Dabei bleiben die Assistenznehmer*innen für ihr Kind die erste Bezugsperson. Mit Hilfe der Elternassistenz können behinderungsbedingte Einschränkungen ausgeglichen werde, damit Mutter oder Vater die Verantwortung für das Kind selbstbestimmt wahrnehmen kann.
Schul- oder Studienassistenz meint Assistenz während des Schul-oder Hochschulalltags. Bei dieser Form wird die Teilnahme am Unterricht oder an Vorlesungen möglich gemacht, die sich behinderungsbedingt ohne Assistenz als schwierig gestalten würde . Die Assistent*innen unterstützen beim Umgang mit Lernmaterialien, der Kommunikation, bei Mitschriften sowie ggf. pflegerischen Tätigkeiten. Studienassistent*innen assistieren also in allen Belangen des Schul, oder Studienalltags als ‚verlängerter Arm‘. Nicht als Kopf!
Eine häufige Form der Assistenz ist die Arbeitsassistenz. Sie ermöglicht es Menschen mit Behinderung auch Arbeiten zu verrichten, die ohne Assistenz nicht möglich wäre. Sie reicht über gelegentliche Handreichungen hinaus und beschreibt zeitlich wie tätigkeitsbezogen regelmäßig wiederkehrende Unterstützung von Assistenznehmer*innen bei der Arbeitsausführung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Arbeitsassistenz meint die Unterstützung von Assistenznehmer*innen bei Durchführung ihrer Arbeit.